aufenthalts- und asylrechtsseminar

Aufenthalts- und Asylrechtsseminar für Nicht-Jurist*innen

Junge migrierende Männer* treffen in der Bundesrepublik auf ein völlig unbekanntes Rechtssystem. Viele Fluchtgründe wie jener, den Kriegsdienst zu verweigern, zählen in Deutschland kaum. Was im Herkunftsland überlebenswichtig war, wird hier häufig als Vergehen gewertet und kann zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen. Eine Begleitung der jungen Männer* in Rechtsfragen wird häufig Teil von professioneller Jugendarbeit.

Dieses zweitägige Seminar gibt einen kompakten Einblick in das Migrationsrecht, vorrangig zum Aufenthalts- und Asylrecht. Folgende Themen werden behandelt:

  • Der Verlauf eines Asylverfahrens und die sich daraus ergebenen aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen
  • Aufenthaltsgestattung, Duldung, Fiktionsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, – wer bekommt wann was ?
  • Aufenthaltstitel aufgrund guter Integrationsleistungen
  • Widerruf, Rücknahme und anderweitiger Verlust des Aufenthaltes und die Konsequenzen
  • Arbeitsmigration, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0
  • EU Migrationspakt ein Ausblick
  • Aktuelles

Angesichts der rasanten politischen Entwicklungen ist nicht ausgeschlossen das auch weitere Themen behandelt werden. Wo erforderlich, wird speziell auf die rechtliche Situation junger Männer* eingegangen.

Die vermittelten komplexen rechtlichen Inhalte sollen im Rahmen von Arbeit mit Praxisbeispielen für alle Nicht-Jurist*innen verständlich gemacht werden.

Leider sind bereits alle Plätze vergeben.

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich mit rechtlichen Themen bewusst an Nicht-Jurist*innen. Es soll pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche, die mit migrierenden Menschen umgehen, einen Überblick über die wesentlichen Bereiche des Migrationsrecht verschaffen.

Termin

28. und 29.04.2025
jeweils 10-16 Uhr

Ort

Bürgerhaus Kalk
Kalk-Mülheimer Str. 58
51103 Köln

Teilnahmebeitrag

85 Euro

Referent*innen

Frau ass. jur. Elke E. Thielsch war vor ihrer Zeit als Dozentin langjährig als selbstständige Rechtsanwältin im Bereich Aufenthalts- und Asylrecht tätig und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Aufenthalts- und Asylrecht. Ihre so gewonnenen Erfahrungen geben ihr heute die Möglichkeit abstrakte Themen u.a. durch Beispiele für Laien greifbar zu machen. Auch nach ihrer beruflichen Neuorientierung hat das Thema Migrationsrecht sie nicht verlassen. Seit mehr als 15 Jahren widmet sie sich der Vermittlung dieses so abstrakt scheinende und doch so praxisrelevanten Themas, wobei es ihr ein besonderes Anliegen ist, die Materie für Laien verständlich zu machen.