Vereinsstrukturen

Die LAG Jungenarbeit NRW verfügt in der Grundlage über zwei Organe:

1. Mitgliederversammlung
2. Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sieben untereinander gleichberechtigten Mitgliedern und wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
  • Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte der LAG Jungenarbeit NRW.
  • Teile der geschäftsführenden Tätigkeiten sind vom Vorstand in die Fachstelle Jungenarbeit NRW delegiert. Diese ist somit zugleich auch Geschäftsstelle der LAG Jungenarbeit NRW.
  • Neben der Fachstelle Jungenarbeit NRW beantragt der Vorstand weitere Projekte, die im Sinne der Vereinsatzung tätig werden. Die Steuerung und Leitung dieser Projekte obliegt dem Vorstand.

Über die Mitgliederversammlung und den Vorstand hinaus, hat der Verein die Möglichkeit zur Unterstützung und Umsetzung seiner inhaltlichen Arbeit einen Fachbeirat und Ad-Hoc-Arbeitsgruppen einzurichten.

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