Satzung

Die Landesarbeitsgemeinschaft Jungenarbeit Nordrhein-Westfalen e.V. (kurz: LAG Jungenarbeit NRW) ist ein gemeinnütziger Verein und wurde 1998 in Wuppertal gegründet. In ihr vernetzen sich Träger, Institutionen, Arbeitskreise und Fachkräfte im Feld geschlechtsbezogener Arbeit mit Jungen in NRW.

Sie ist anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe und arbeitet eng mit verschiedensten Kooperationspartner*innen zusammen und ist im regelmäßigen Austausch mit dem Jugendministerium NRW und den jugend-, emanzipations- und schulpolitischen Sprecher*innen der Landtagsfraktionen.

Die LAG Jungenarbeit NRW fördert und qualifiziert geschlechtsbezogene Jungenarbeit systematisch und leistet die erforderliche Lobbyarbeit für deren Anerkennung als Bestandteil geschlechtsbezogener Arbeit in Jugendhilfe, in Politik und Administration. Hierfür bietet sie vielfältige und differenzierte Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote sowie Material, Praxishilfen und Projekte zur Jungenarbeit an.

Im Fokus stehen insbesondere folgende drei Handlungsfelder:

  • Vernetzung
    Jungenarbeit braucht zur strukturellen und konzeptionellen Verstetigung und Weiterentwicklung den Informationsaustausch in Theorie und Praxis und die Qualifizierung von Fachkräften. Die LAG Jungenarbeit NRW pflegt und ermöglicht diesen. Sie ist als Kontaktstelle für den Fachdialog unter Trägern, Institutionen und Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe und Wissenschaft etabliert und setzt vielfältige Möglichkeiten der Vernetzung durch Arbeits- und Netzwerktreffen, Fachtagungen, als auch AdHoc-Arbeitsgruppen um.
  • Konzeptionelle Entwicklung
    Um Jungenarbeit in der Praxis der Jugendhilfe etablieren zu können, müssen bestehende Konzepte geschlechtsbezogener Arbeit dokumentiert, analysiert, differenziert, weiterentwickelt und in Form von Modellvorhaben, Projekten und anderen situationsspezifischen Angeboten in die Praxis zurückgeführt werden. Die LAG Jungenarbiet NRW identifiziert hierfür zentrale Entwicklungen und Themen geschlechterbezogener Pädagogik mit Jungen* und überführt diese in Praxiskonzepte.
  • Vermittlung
    Jungenarbeit braucht politische Anerkennung und finanzielle Förderung. Die LAG Jungenarbeit NRW wirkt bei der jugendpolitischen Gesetzgebung und bei der Entwicklung administrativer Prozesse mit und steht Politik und Verwaltung als Ansprechpartner und zur Beratung zur Verfügung. Eine zentrale Aufgabe hierbei sieht diese in der Entwicklung von Stellungnahmen. Hierbei versteht sie sich als Lobby für Jungen*, in ihrer Vielfalt und Differenz, im Sinne einer Jungenpolitik, die politikfeldübergreifend agiert und gleichzeitig als Vertretung für den pädagogischen Ansatz Jungenarbeit, wie dieser in den verschiedenen Arbeitsfeldern nach SGB VIII seine Umsetzung erfährt.

Seit 2002 ist die LAG Jungenarbeit NRW Träger der Fachstelle Jungenarbeit NRW, die über den Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW gefördert wird.

Verein